Reichskonkordat und katholische Jugend
Es war das Bestreben fast aller katholischen Jugendverbände, auch nach 1933 ihre Eigenständig
keit zu wahren. Diese schien zunächst auch tatsächlich gewährleistet, als am 20. Juli 1933 das
Reichskonkordat unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag zwischen dem Vatikan und dem Deutschen
Reich garantierte unter anderem die öffentliche Ausübung des katholischen Bekenntnisses in
Deutschland, den Schutz nicht politischer katholischer Organisationen, die Beibehaltung katho
lischer Bekenntnisschulen und die Erteilung katholischen Religionsunterrichts an Schulen. Für
das NS-Regime war insbesondere der sogenannte Entpolitisierungsartikel des Konkordats von
Bedeutung, der katholischen Geistlichen jede, vor 1933 durchaus übliche, parteipolitische Betä
tigung untersagte. Außenpolitisch sollte das Abkommen den Verdacht jeglicher Kirchenfeind
lichkeit der neuen Machthaber widerlegen. Sehr bald zeigte sich jedoch, dass die Nationalsozi
alisten keines ihrer Versprechen hielten, sondern vielmehr ihrerseits gegen die katholische
Kirche und ihr nahestehende Verbände und Organisationen vorgingen.
Das galt insbesondere für die katholische Jugendarbeit,
die durch den unklar formulierten Artikel 31 des Vertrags
nur unzureichend geschützt war und unter Ausnutzung
der so gegebenen Auslegungsspielräume alsbald stark ein
geschränkt und behindert wurde. Hatte der Katholische
Jungmännerverband nach Abschluss des Konkordats noch
hoffnungsvoll betont, auch die katholische Jugend „glühe
für Volk und Vaterland“, weshalb Staat und Kirche „zum
Segen des Volkes“ zusammenarbeiten müssten, änderte
sich das Bild schnell und grundlegend. Auch wenn die
katholische Jugend im Gegensatz zu den übrigen Jugend
verbänden durch den Schutz des Konkordats noch für
einige Jahre über legale Organisationsstrukturen verfügte,
sah auch sie sich permanenten und einschneidenden
Repressalien ausgesetzt, die das Eigenleben der Gruppen
nachhaltig bedrohten und ihnen zunehmend ihr jugend
bewegtes Profil nahmen, bis es 1938/39 dann trotz Reichs
konkordats schließlich zum völligen Verbot der katholischen
Jugendorganisationen kam.
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Szenen aus der
Fronleichnams
prozession in Brühl
im Jahr 1933
Die Kleinstadt
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