Table of Contents Table of Contents
Previous Page  32 / 300 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 32 / 300 Next Page
Page Background

Reichskonkordat und katholische Jugend

Es war das Bestreben fast aller katholischen Jugendverbände, auch nach 1933 ihre Eigenständig­

keit zu wahren. Diese schien zunächst auch tatsächlich gewährleistet, als am 20. Juli 1933 das

Reichskonkordat unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag zwischen dem Vatikan und dem Deutschen

Reich garantierte unter anderem die öffentliche Ausübung des katholischen Bekenntnisses in

Deutschland, den Schutz nicht politischer katholischer Organisationen, die Beibehaltung katho­

lischer Bekenntnisschulen und die Erteilung katholischen Religionsunterrichts an Schulen. Für

das NS-Regime war insbesondere der sogenannte Entpolitisierungsartikel des Konkordats von

Bedeutung, der katholischen Geistlichen jede, vor 1933 durchaus übliche, parteipolitische Betä­

tigung untersagte. Außenpolitisch sollte das Abkommen den Verdacht jeglicher Kirchenfeind­

lichkeit der neuen Machthaber widerlegen. Sehr bald zeigte sich jedoch, dass die Nationalsozi­

alisten keines ihrer Versprechen hielten, sondern vielmehr ihrerseits gegen die katholische

Kirche und ihr nahestehende Verbände und Organisationen vorgingen.

Das galt insbesondere für die katholische Jugendarbeit,

die durch den unklar formulierten Artikel 31 des Vertrags

nur unzureichend geschützt war und unter Ausnutzung

der so gegebenen Auslegungsspielräume alsbald stark ein­

geschränkt und behindert wurde. Hatte der Katholische

Jungmännerverband nach Abschluss des Konkordats noch

hoffnungsvoll betont, auch die katholische Jugend „glühe

für Volk und Vaterland“, weshalb Staat und Kirche „zum

Segen des Volkes“ zusammenarbeiten müssten, änderte

sich das Bild schnell und grundlegend. Auch wenn die

katholische Jugend im Gegensatz zu den übrigen Jugend­

verbänden durch den Schutz des Konkordats noch für

einige Jahre über legale Organisationsstrukturen verfügte,

sah auch sie sich permanenten und einschneidenden

Repressalien ausgesetzt, die das Eigenleben der Gruppen

nachhaltig bedrohten und ihnen zunehmend ihr jugend­

bewegtes Profil nahmen, bis es 1938/39 dann trotz Reichs­

konkordats schließlich zum völligen Verbot der katholischen

Jugendorganisationen kam.

25

26

25 / 26 /

Szenen aus der

Fronleichnams­

prozession in Brühl

im Jahr 1933

Die Kleinstadt

30