„Unterrichtsgrundsatz“ werden müsse, seien auch
diese – „besonders Deutsch, Geschichte, Erdkunde“ –
„in den Dienst dieser Aufgabe zu stellen“. Um eine
schnelle und umfassende Umsetzung der angeord-
neten neuen Inhalte zu gewährleisten und deren Un-
terlaufen auszuschließen, wurden bei einer etwaigen
Nichtbeachtung über die negativen Folgen für die
Schüler keinerlei Zweifel gelassen: „In sämtlichen
Abschlussprüfungen sind diese Stoffe für jeden
Schüler pflichtmäßiges Prüfungsgebiet, von dem nie-
mand befreit werden darf.“
⁴⁸
Die Eltern in Brühl
wurden über die Bedeutung der Rassenideologie im
Schulalltag am 12. Oktober 1933 informiert, als die
Brühler Zeitung
unter der Schlagzeile „Rassenkunde
in der Schule“ ohne weiteren Kommentar die wesent-
lichen Inhalte des Erlasses vom 13. September 1933
und dessen Auswirkungen auf künftige Prüfungen
bekanntgab.
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Heranwachsende mussten künftig also zu mög-
lichst versierten Rassisten und Antisemiten werden, um gute
Zeugnisnoten zu erhalten!
Angewandter Rassismus bedeutete zugleich immer auch Aus-
grenzung und Diskriminierung anderer, was sich insbesondere
gegen die jüdische Bevölkerung richtete, der unmittelbar nach
der NS-Machtübernahme auch in Brühl deutlich vor Augen ge-
führt wurde, dass für sie in Zukunft kein Platz mehr in der klein-
städtischen Gesellschaft vorgesehen war. Das mussten die Brüh-
ler Juden bereits beim Boykott am 1. April 1933 erfahren.Eine sys-
tematische antisemitische Propaganda mit entsprechenden
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Antisemitischer Wagen im Brühler Rosen
montagszug 1938. Die Aufschrift auf
dem Transparent lautet: „Letzte Fahrt.
Bitte einsteigen! Brühl – Kalscheuren –
Gelobtes Land“, womit den Brühler Juden
die Auswanderung nach Palästina nahe
gelegt wird.
Die Kleinstadt
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