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„Unterrichtsgrundsatz“ werden müsse, seien auch

diese – „besonders Deutsch, Geschichte, Erdkunde“ –

„in den Dienst dieser Aufgabe zu stellen“. Um eine

schnelle und umfassende Umsetzung der angeord-

neten neuen Inhalte zu gewährleisten und deren Un-

terlaufen auszuschließen, wurden bei einer etwaigen

Nichtbeachtung über die negativen Folgen für die

Schüler keinerlei Zweifel gelassen: „In sämtlichen

Abschlussprüfungen sind diese Stoffe für jeden

Schüler pflichtmäßiges Prüfungsgebiet, von dem nie-

mand befreit werden darf.“

⁴⁸

Die Eltern in Brühl

wurden über die Bedeutung der Rassenideologie im

Schulalltag am 12. Oktober 1933 informiert, als die

Brühler Zeitung

unter der Schlagzeile „Rassenkunde

in der Schule“ ohne weiteren Kommentar die wesent-

lichen Inhalte des Erlasses vom 13. September 1933

und dessen Auswirkungen auf künftige Prüfungen

bekanntgab.

⁴⁹

Heranwachsende mussten künftig also zu mög-

lichst versierten Rassisten und Antisemiten werden, um gute

Zeugnisnoten zu erhalten!

Angewandter Rassismus bedeutete zugleich immer auch Aus-

grenzung und Diskriminierung anderer, was sich insbesondere

gegen die jüdische Bevölkerung richtete, der unmittelbar nach

der NS-Machtübernahme auch in Brühl deutlich vor Augen ge-

führt wurde, dass für sie in Zukunft kein Platz mehr in der klein-

städtischen Gesellschaft vorgesehen war. Das mussten die Brüh-

ler Juden bereits beim Boykott am 1. April 1933 erfahren.Eine sys-

tematische antisemitische Propaganda mit entsprechenden

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Antisemitischer Wagen im Brühler Rosen­

montagszug 1938. Die Aufschrift auf

dem Transparent lautet: „Letzte Fahrt.

Bitte einsteigen! Brühl – Kalscheuren –

Gelobtes Land“, womit den Brühler Juden

die Auswanderung nach Palästina nahe­

gelegt wird.

Die Kleinstadt

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