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Notabitur und Reifevermerk

Das „Notabitur“, das es auch schon während des Ersten Weltkriegs gegeben hatte, war die volks-

tümliche Bezeichnung für die Erteilung der Hochschulreife an Schüler vor Ablauf der regulären

Schulzeit wegen ihrer Einberufung zu Arbeits- und Wehrdienst. Es wurde am 8. September 1939,

kurz nach dem deutschen Angriff auf Polen, eingeführt. Ab 1940 galten die Regelungen zum

Notabitur auch für die Oberschülerinnen.

Während das Notabitur tatsächlich noch auf der Grundlage von – wenn zumeist auch nur rudimen-

tären und oft nur mündlichen – Prüfungen verliehen wurde, verzichtete man ab 1941 bei Schülern,

deren Einberufung mehr als ein halbes Jahr vor dem Abiturtermin erfolgte, auf jegliche Abschluss­

prüfungen. Die zum Reichsarbeitsdienst oder zur Wehrmacht einberufenen Schülerinnen und

Schüler erhielten dann lediglich einen „Reifevermerk“, der die Erlaubnis für ein universitäres

Vorsemester beinhaltete, um nach Ableistung des Dienstes die für ein Studium notwendigen

Kenntnisse nachholen zu können. Ein Jahr später wurde diese Regelung dann sogar auf 17-jährige

Schüler der 7. Oberschulklasse ausgedehnt und gegen Kriegsende zugunsten der Einberufung

weit Jüngerer noch großzügiger gehandhabt.

Nach 1945 wurden Notabitur und Reifevermerke oft nicht anerkannt und sämtliche nach dem

1. Januar 1943 erteilten Reifevermerke für ungültig erklärt. Die hiervon betroffenen Schüler mussten

das reguläre Abitur dann – so sie dazu überhaupt in der Lage waren und oft nach langer Kriegs-

gefangenschaft – in „Sonderlehrgängen“ nachholen. Jenen, die das nicht wollten oder konnten,

blieb ein Studium verwehrt.

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Das „Abgangszeugnis mit Reifever-

merk“ für Günther Roos, Juli 1942.

Die eigentliche Zuerteilung der Reife

erfolgte dann zum Schuljahresende

auf der Rückseite.

1942: „Macht will ich haben! Alle sollen mich lieben oder fürchten.“

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