Die Gliederung der Hitlerjugend
Die Hitlerjugend hatte – wie jede NS-Organisation – einen streng hierarchischen Aufbau.
An der Spitze stand der Reichsjugendführer mit der Reichsjugendführung, einem weit ver-
zweigten bürokratischen Apparat mit mehr als 1 000 Mitarbeitern. Darunter folgten die
Einheiten von HJ und „Deutschem Jungvolk“ (DJ) sowie BDM und Jungmädeln (JM), die
streng nach Region, Alter und Geschlecht getrennt aufgebaut waren. Diese vier Gliede
rungen unterteilten sich ihrerseits in Einheiten, die hinsichtlich ihrer Größe genau festgelegt
waren: Die größte organisatorische Einheit bildeten die Gebiete (Jungen) bzw. Obergaue
(Mädchen) mit jeweils etwa 150 000 Mitgliedern, die kleinsten waren die „Kameradschaften“
und „Jungenschaften“ bzw. die „Mädelschaften“ und „Jungmädelschaften“ mit rund
15 Mitgliedern.
Das Jungvolk gliederte sich beispielsweise in folgende Einheiten:
1. Jungenschaft (etwa 15 Jungen,
die drei fünfköpfige „Horden“ bildeten)
2. Jungzug (etwa drei Jungenschaften)
3. Fähnlein (etwa drei Jungzüge)
4. Stamm (später: Jungstamm, etwa vier Fähnlein)
5. Jungbann (etwa sechs Jungstämme)
6. Gebiet (zehn bis vierzig Jungbanne
des Jungvolks)
Jede dieser Einheiten unterstand einem Führer,
dessen Dienststellung sich aus der Bezeichnung der
jeweiligen Einheit ableitete. So wurde beispielsweise
ein Fähnlein von einem „Fähnleinführer“ geleitet.
Diese Führer wurden nicht gewählt, sondern durch
den jeweils übergeordneten Führer berufen und
anschließend durch dessen vorgesetzten Führer
bestätigt. Dementsprechend hatten sich die Führer
jeweils den Vorgaben der höheren Instanzen völlig
unterzuordnen, wobei sie ihrerseits den unteren
Einheiten gegenüber weisungsbefugt waren. Daher
bedeutete jede Beförderung einen erheblichen
Zuwachs an persönlicher Macht. Bis zum Stamm
führer wurden diese Tätigkeiten ehrenamtlich, also
in der Freizeit ausgeführt.
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Zeitgenössische Abbildung
zur Gliederung der HJ,
Quelle unbekannt
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1939: „Es lebe Deutschland!“
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