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Die Gliederung der Hitlerjugend

Die Hitlerjugend hatte – wie jede NS-Organisation – einen streng hierarchischen Aufbau.

An der Spitze stand der Reichsjugendführer mit der Reichsjugendführung, einem weit ver-

zweigten bürokratischen Apparat mit mehr als 1 000 Mitarbeitern. Darunter folgten die

Einheiten von HJ und „Deutschem Jungvolk“ (DJ) sowie BDM und Jungmädeln (JM), die

streng nach Region, Alter und Geschlecht getrennt aufgebaut waren. Diese vier Gliede­

rungen unterteilten sich ihrerseits in Einheiten, die hinsichtlich ihrer Größe genau festgelegt

waren: Die größte organisatorische Einheit bildeten die Gebiete (Jungen) bzw. Obergaue

(Mädchen) mit jeweils etwa 150 000 Mitgliedern, die kleinsten waren die „Kameradschaften“

und „Jungenschaften“ bzw. die „Mädelschaften“ und „Jungmädelschaften“ mit rund

15 Mitgliedern.

Das Jungvolk gliederte sich beispielsweise in folgende Einheiten:

1. Jungenschaft (etwa 15 Jungen,

die drei fünfköpfige „Horden“ bildeten)

2. Jungzug (etwa drei Jungenschaften)

3. Fähnlein (etwa drei Jungzüge)

4. Stamm (später: Jungstamm, etwa vier Fähnlein)

5. Jungbann (etwa sechs Jungstämme)

6. Gebiet (zehn bis vierzig Jungbanne

des Jungvolks)

Jede dieser Einheiten unterstand einem Führer,

dessen Dienststellung sich aus der Bezeichnung der

jeweiligen Einheit ableitete. So wurde beispielsweise

ein Fähnlein von einem „Fähnleinführer“ geleitet.

Diese Führer wurden nicht gewählt, sondern durch

den jeweils übergeordneten Führer berufen und

anschließend durch dessen vorgesetzten Führer

bestätigt. Dementsprechend hatten sich die Führer

jeweils den Vorgaben der höheren Instanzen völlig

unterzuordnen, wobei sie ihrerseits den unteren

Einheiten gegenüber weisungsbefugt waren. Daher

bedeutete jede Beförderung einen erheblichen

Zuwachs an persönlicher Macht. Bis zum Stamm­

führer wurden diese Tätigkeiten ehrenamtlich, also

in der Freizeit ausgeführt.

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Zeitgenössische Abbildung

zur Gliederung der HJ,

Quelle unbekannt

138

1939: „Es lebe Deutschland!“

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